Rechtsprechung
EuGH, 02.02.1989 - 275/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kommission / Rat
EWG-Vertrag, Artikel 235; Verordnung Nr . 2096/87 des Rates
EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite - Inanspruchnahme zur Regelung der Benutzung von Behältern im Binnenverkehr im Rahmen eines Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, das aufgrund anderer Bestimmungen des EWG-Vertrags festgelegt werden kann - Rechtswidrigkeit - EU-Kommission
Kommission / Rat
- Wolters Kluwer
Nichtigerklärung von Verordnung Nr. 2096/87 ; Aufrechterhaltung der Wirkungen dieser Verordnung
- Judicialis
Verordnung Nr. 2096/87 des Rates vom 13. Juli 1987 über die vorübergehende Verwendung von Behältern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite - Inanspruchnahme zur Regelung der Benutzung von Behältern im Binnenverkehr im Rahmen eines Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, das aufgrund anderer Bestimmungen des EWG-Vertrags festgelegt werden kann - Rechtswidrigkeit - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorübergehende Verwendung von Behältern - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1989 - 275/87
- EuGH, 02.02.1989 - 275/87
Papierfundstellen
- Slg. 1989, 259
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - 62/88
Griechische Republik gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Einfuhr …
Mit dieser Antwort wird auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes seit dem Urteil Kommission/Rat vom 26. März 1987 Bezug genommen, die auf die Begründungspflicht bestimmter Gemeinschaftshandlungen nach Artikel 190 EWG-Vertrag gegründet ist.- 30. Mai 1986: Erlaß der Verordnung Nr. 1707/86 durch den Rat, gestützt auf den Vertrag, ohne weitere Angaben, - 26. März 1987: Urteil Kommission/Rat mit der Verpflichtung, die Rechtsgrundlage der Gemeinschaftshandlung anzugeben,.
es 14 - Rechtssache 45/86, Randnr. 12; vgl. auch das Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855; Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 259, Randnr. 4; Urteil vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-I31/87, (Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3743, Randnr. 8; Urteil vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-11/88, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3799, Randnr. 7.
- 1/78, Randnr. 45; vgl. das Urteil vom 27. Stptcmbcr 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 15.
So haben Sie im Urteil vom 14. Juli 1988 entschieden, "daß die Kommission das ihr durch den EGKS-Vertrag eingeräumte Ermessen ent- 29 - Rechtssache 45/86, Randnr. 13; vgl. auch Rechtssache 275/87, Randnr. 5; Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 56/88, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1989, 1615, Randnr. 5; Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 6. I-.
- EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92 Der Gerichtshof sei sich dessen bewußt, daß die Anwendung unterschiedlicher Verfahrensregeln Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsaktes haben könne (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, a. a. O., vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 259 - abgekürzte Veröffentlichung-, …und vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, a. a. O.).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.1999 - C-383/98
Polo / Lauren
In dieser Beziehung ist auch auf das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87(19) zu verweisen, mit dem die Verordnung Nr. 2096/87(20), die ebenfalls ein Nichterhebungsverfahren - die vorübergehende Einfuhr - zum Gegenstand hatte, für nichtig erklärt wurde, da sie nicht auf Artikel 113 EG-Vertrag als ausschließliche Rechtsgrundlage gestützt war(21).19: - Kommission/Rat (Slg. 1989, 259, abgekürzte Veröffentlichung).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
The Polo/Lauren Company LP gegen PT. Dwidua Langgeng Pratama International …
29 In dieser Beziehung ist auch auf das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87(18) zu verweisen, mit dem die Verordnung Nr. 2096/87(19), die ebenfalls ein Nichterhebungsverfahren - die vorübergehende Einfuhr - zum Gegenstand hatte, für nichtig erklärt wurde, da sie nicht auf Artikel 113 EG-Vertrag als ausschließliche Rechtsgrundlage gestützt war(20).(18) - Kommission/Rat (Slg. 1989, 259, abgekürzte Veröffentlichung).